Volks- und Raiffeisenbanken

Datenstand: · Quelle: Deutsche Bundesbank

Genossenschaftlich · Regional · DZ-Bank-Verbund

Volks- und Raiffeisenbanken sind Genossenschaften; Kundschaft und Mitgliedschaft sind jedoch nicht identisch. Die Gruppe koordiniert sich über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und die DZ Bank als Zentralinstitut.

Volks- und Raiffeisenbanken im Verzeichnis (13)

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet eine Volksbank von einer Sparkasse?
Sparkassen sind öffentlich-rechtlich (Träger: Kommunen). Volksbanken und Raiffeisenbanken sind privatrechtliche Genossenschaften (Träger: Mitglieder). Rechtsform und Haftungsverbund unterscheiden sich grundlegend.
Muss ich Mitglied werden, um Kunde einer Volksbank zu sein?
Nein. Eine Mitgliedschaft mit Geschäftsanteil ist möglich, aber nicht Voraussetzung für Kontoeröffnung oder Kreditvergabe.