Volks- und Raiffeisenbanken
Datenstand: · Quelle: Deutsche Bundesbank
Genossenschaftlich · Regional · DZ-Bank-Verbund
Volks- und Raiffeisenbanken sind Genossenschaften — Kunden sind zugleich Mitglieder. Die BLZ beginnt typischerweise mit „6“ an vierter Stelle. Die Gruppe koordiniert sich über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und die DZ Bank als genossenschaftliches Spitzeninstitut.
Volks- und Raiffeisenbanken im Verzeichnis (6)
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet eine Volksbank von einer Sparkasse?
Sparkassen sind öffentlich-rechtlich (Träger: Kommunen). Volksbanken und Raiffeisenbanken sind privatrechtliche Genossenschaften (Träger: Mitglieder). Rechtsform und Haftungsverbund unterscheiden sich grundlegend.
Muss ich Mitglied werden, um Kunde einer Volksbank zu sein?
Nein. Eine Mitgliedschaft mit Geschäftsanteil ist möglich, aber nicht Voraussetzung für Kontoeröffnung oder Kreditvergabe.