Volks- und Raiffeisenbanken

Daten abgerufen: · Gültigkeitszeitraum: bis · Quelle: Deutsche Bundesbank

Genossenschaftlich · Regional und zentral · Finanzverbund

Volks- und Raiffeisenbanken sind Genossenschaften; Kundschaft und Mitgliedschaft sind jedoch nicht identisch. Der Verbund umfasst regionale Mitgliedsbanken sowie Zentral- und Spezialinstitute. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) vertritt die Gruppe; die DZ BANK ist ihr Zentralinstitut und keine regionale Volksbank.

Volks- und Raiffeisenbanken im Verzeichnis (12)

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet eine Volksbank von einer Sparkasse?
Viele Sparkassen sind öffentlich-rechtlich und kommunal getragen; Rechtsform und Trägerschaft prüfen Sie beim konkreten Institut. Volksbanken und Raiffeisenbanken sind überwiegend privatrechtliche Genossenschaften. Rechtsform und Haftungsverbund unterscheiden sich grundlegend.
Muss ich Mitglied werden, um Kunde einer Volksbank zu sein?
Nein. Eine Mitgliedschaft mit Geschäftsanteil ist möglich, aber nicht Voraussetzung für Kontoeröffnung oder Kreditvergabe.

Quellen & Auswahlhilfe

Prüfen Sie die aktuelle BLZ-Zuordnung im BLZ-Verzeichnis der Deutschen Bundesbank.