KYC (Know Your Customer)

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Pflicht­identifikation des Kunden bei Konto­eröffnung — gesetzlich nach Geldwäsche­gesetz (GwG) §10.

KYC bezeichnet die nach Geldwäsche- und Aufsichtsrecht erforderliche Kundenidentifizierung und Sorgfaltsprüfung im jeweils erfassten Geschäftsverhältnis. Verpflichtete müssen die anwendbaren Sorgfaltspflichten erfüllen; Zeitpunkt, Angaben, Identitätsmittel und Prüfungsintensität hängen von Verpflichtetem, Produkt, Risiko und anwendbarem Recht ab. Vereinfachte oder verstärkte Verfahren gelten nur, soweit das Recht sie zulässt.

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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