Kreditinstitut
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Rechtlicher Begriff für Banken nach §1 KWG — Unternehmen mit Banklizenz, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben.
§1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die ein oder mehrere "Bankgeschäfte" betreiben — Einlagengeschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Finanzkommissions-, Depot-, Garantiegeschäft, Giroverkehr u. a. Abgrenzung: Zahlungsdienstleister (PSP, ZAG-lizenziert) und E-Geld-Institute betreiben keine Bankgeschäfte im engeren Sinn — sie haben eine andere BaFin-Lizenz und unterliegen anderen Eigenkapital-Regeln. Banken haben grundsätzlich höhere Sicherheitsanforderungen (Einlagensicherung bis 100.000 €, MaRisk).
Quellen
Verwandte Begriffe
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
PSD2
Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2): regulatorisches Fundament von Open Banking, starker Kundenauthentifizierung (SCA) und Drittanbieter-Zugang.
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