DSGVO-konform

Kreditinstitut

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Rechtlicher Begriff für Banken nach §1 KWG — Unternehmen mit Banklizenz, die Bank­geschäfte gewerbs­mäßig betreiben.

§1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die ein oder mehrere "Bank­geschäfte" betreiben — Einlagen­geschäft, Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Finanzkommissions-, Depot-, Garantie­geschäft, Giroverkehr u. a. Abgrenzung: Zahlungs­dienst­leister (PSP, ZAG-lizenziert) und E-Geld-Institute betreiben keine Bank­geschäfte im engeren Sinn — sie haben eine andere BaFin-Lizenz und unterliegen anderen Eigenkapital-Regeln. Banken haben grundsätzlich höhere Sicherheits­anforderungen (Einlagen­sicherung bis 100.000 €, MaRisk).

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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