Kreditinstitut
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Rechtlicher Begriff für Banken nach §1 KWG — Unternehmen mit Banklizenz, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben.
§1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die ein oder mehrere "Bankgeschäfte" betreiben. Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute sind eigene aufsichtsrechtliche Kategorien; ein Zahlungsdienstleister kann je nach konkreter Rechtseinheit zugleich ein Kreditinstitut sein. Lizenz, Aufsicht und Einlagenschutz hängen von der konkreten Rechtseinheit und dem Produkt ab.
Quellen
Verwandte Begriffe
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
PSD2
Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2): regulatorisches Fundament von Open Banking, starker Kundenauthentifizierung (SCA) und Drittanbieter-Zugang.
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