Kreditinstitut

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Rechtlicher Begriff für Banken nach §1 KWG — Unternehmen mit Banklizenz, die Bank­geschäfte gewerbs­mäßig betreiben.

§1 Kreditwesengesetz (KWG) definiert Kreditinstitute als Unternehmen, die ein oder mehrere "Bank­geschäfte" betreiben. Zahlungs­dienstleister und E-Geld-Institute sind eigene aufsichtsrechtliche Kategorien; ein Zahlungsdienstleister kann je nach konkreter Rechtseinheit zugleich ein Kreditinstitut sein. Lizenz, Aufsicht und Einlagenschutz hängen von der konkreten Rechtseinheit und dem Produkt ab.

Quellen

Verwandte Begriffe

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