AML (Anti-Money Laundering)
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Geldwäschebekämpfung — Sammelbegriff für regulatorische und interne Maßnahmen gegen die Einschleusung illegal erworbener Gelder ins Bankensystem.
AML umfasst die nach Geldwäsche- und Aufsichtsrecht erforderlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, etwa Identifizierung, risikobasierte Transaktionsüberwachung, Verdachtsmeldungen, Sanktionsprüfungen, Schulungen und Dokumentation. Pflichten und interne Prüfungen hängen vom Verpflichteten, Produkt, Risiko und anwendbaren Recht ab; konkrete Muster können bei einem Anbieter Prüfungen auslösen, sind aber keine öffentlich verlässliche Universalregel.
Verwandte Begriffe
KYC (Know Your Customer)
Pflichtidentifikation des Kunden bei Kontoeröffnung — gesetzlich nach Geldwäschegesetz (GwG) §10.
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
Wirtschaftlich Berechtigter
GwG-Begriff: natürliche Person, die bei einer erfassten Rechtseinheit letztlich Eigentum oder Kontrolle ausübt, typischerweise durch mehr als 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteil oder vergleichbare Kontrolle.
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 geprüften Begriffe im vollständigen Glossar.