Wirtschaftlich Berechtigter
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GwG-Begriff: natürliche Person, die bei einer erfassten Rechtseinheit letztlich Eigentum oder Kontrolle ausübt, typischerweise durch mehr als 25 % Kapital- oder Stimmrechtsanteil oder vergleichbare Kontrolle.
Nach §3 Geldwäschegesetz (GwG) ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, die hinter einer juristischen Person, Stiftung oder Treuhand steht, etwa durch Beteiligung oder Kontrolle. Ob und wie Verpflichtete diese Person identifizieren, welche Angaben im Transparenzregister erforderlich sind und wann eine Meldung oder weitere Prüfung erfolgt, hängt von Rechtseinheit, Geschäftsbeziehung, Risiko und anwendbarem Recht ab. Eine pauschale Schwelle für jede Auslandszahlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Quellen
Verwandte Begriffe
In diesen Ratgebern erwähnt
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