Wirtschaftlich Berechtigter
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GwG-Begriff: natürliche Person, die letztlich Eigentümer oder Kontrollierende einer juristischen Person ist (typisch ≥ 25 % Anteil).
Nach §3 Geldwäschegesetz (GwG) ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, die hinter einer juristischen Person, Stiftung oder Treuhand steht — typisch durch direkte oder indirekte Beteiligung von ≥ 25 % oder Kontrolle. Bei Kontoeröffnungen für GmbHs, UGs, AGs und sonstige juristische Personen MUSS die Bank den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren (KYC). Eintragung im Transparenzregister Pflicht. Im Zahlungsverkehr relevant: bei Auslandszahlungen über 15.000 € Pflichtabfrage; bei Verdacht auf Geldwäsche AML-Meldung an die FIU.
Quellen
Verwandte Begriffe
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