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IBAN beim Kontowechsel: So läuft die Kontowechselhilfe 2026

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Wie die Kontowechselhilfe rechtlich funktioniert

Mit dem Zahlungs­konten­gesetz (ZKG) hat Deutschland 2016 die EU-Zahlungs­konten­richtlinie (2014/92/EU) umgesetzt. Seitdem müssen alle Banken und Sparkassen ein definiertes Kontowechsel­verfahren anbieten — kostenfrei. Die alte und die neue Bank kommunizieren über ein standardisiertes Datenformat, das alle aktiven Lastschrift­mandate, Daueraufträge und regelmäßigen Eingänge der letzten 13 Monate überträgt.

Sie als Kunde unterschreiben bei der neuen Bank eine Wechsel­vollmacht. Die neue Bank fordert dann von der alten Bank die Übersicht aller Zahlungs­vorgänge an, kontaktiert die wichtigsten Zahlungs­empfänger (Arbeitgeber, Versicherer, Vermieter) und teilt ihnen die neue IBAN mit. Die Frist: 12 Geschäftstage ab Vollmachts-Erhalt.

VerpflichtungFristKonsequenz bei Verstoß
Datenbereitstellung der alten Bank5 GeschäftstageAufsichts­rechtliche Sanktion
Information an Zahler/Empfänger12 Geschäftstage gesamtSchadens­ersatz­pflicht
Kostenlosigkeit für den KundenImmerRückerstattung
Weiterleitung Eingänge alte→neue IBANMindestens 13 MonateSchadens­ersatz­pflicht
Pflichten der Banken beim Kontowechsel (§22 ZKG)

Was Sie selbst tun müssen — und was nicht

Was die Bank für Sie macht: alle aktiven Lastschriften (Strom, Gas, Versicherungen, Streaming, Handy), alle Daueraufträge (Miete, Sparpläne) und alle wieder­kehrenden Eingänge (Lohn, Rente, Kindergeld) auf die neue IBAN umstellen.

Was Sie selbst machen sollten: einmalige oder seltene Zahlungs­quellen (Honorar­empfänger, gelegentliche Erstatter) manuell informieren — die Bank kennt sie nicht. Außerdem: PayPal, Amazon, eBay und ähnliche Plattformen müssen Sie selbst aktualisieren, wenn Sie dort Lastschrift­mandat oder Auszahlung hinterlegt haben.

Wenn doch etwas schiefläuft

Bei nicht weiter­geleiteten Eingängen oder fehl­geschlagenen Lastschriften haftet die Bank gesetzlich. Praktisch reichen Sie das Problem schriftlich bei Ihrer neuen Bank ein — sie ist Ihr Vertrags­partner und muss intern bei der alten Bank klären. Bei Verzug oder Schaden: Beschwerde bei der BaFin und ggf. zivilrechtliche Schadens­ersatz­forderung.

Häufige Fehlerquelle: Lohn­zahlung des Arbeit­gebers. Trotz Bank-Information aktualisiert die Personal­abteilung die IBAN manchmal nicht rechtzeitig. Lösung: Beim Arbeitgeber zusätzlich aktiv die neue IBAN melden (kein Verlassen auf die Bank-Info-Mail allein).

Zusammenfassung

  • Seit 2016 gesetzlich geregelt (§22 ZKG), kostenlos, Frist 12 Geschäftstage.
  • Die neue Bank übernimmt automatisch Lastschriften, Daueraufträge und Lohn­eingänge.
  • Eingänge auf der alten IBAN werden mindestens 13 Monate weiter­geleitet.

Häufig gestellte Fragen

Kostet die Kontowechselhilfe etwas?
Nein. §22 ZKG schreibt Kostenlosigkeit vor — weder die alte noch die neue Bank dürfen Gebühren erheben. Wenn das doch passiert, fordern Sie die Erstattung schriftlich und beschweren sich bei der BaFin.
Wie lange läuft die Weiterleitung von Eingängen auf die alte IBAN?
Mindestens 13 Monate. Die alte Bank ist verpflichtet, Geld­eingänge auf das gekündigte Konto über diese Zeit hinweg an die neue IBAN weiter­zuleiten — auch bei Lohn­zahlungen, die der Arbeitgeber noch auf der alten IBAN ausführt.
Funktioniert das auch bei Auslands­konten?
Nein. §22 ZKG gilt nur zwischen deutschen Banken. Ein Wechsel von einer deutschen Bank zu einem Konto in Österreich, der Schweiz oder UK fällt nicht unter die Kontowechsel­hilfe — Sie müssen alle Zahlungs­quellen selbst aktualisieren.
Kann ich die alte Bank schon vor Ende der 13-Monats-Frist kündigen?
Ja, die Kündigung ist jederzeit möglich. Aber die Weiterleitungs-Pflicht der alten Bank gilt unabhängig davon mindestens 13 Monate ab Wechsel — auch nach Konto­schließung.

Quellen

Im Glossar

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