IBAN beim Kontowechsel: So läuft die Kontowechselhilfe 2026

Von Ramon Curto5 Min. Lesezeit

Wie die Kontowechselhilfe rechtlich funktioniert

Mit dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hat Deutschland die EU-Zahlungskontenrichtlinie umgesetzt. Das gesetzliche Verfahren setzt eine Bevollmächtigung und die Mitwirkung der beteiligten Zahlungsdienstleister voraus; die jeweiligen Auskunfts-, Informations- und Übertragungsfristen sind im ZKG geregelt.

Sie erteilen der neuen Bank eine Wechselvollmacht. Ob Zahlungsaufträge, Lastschriftmandate und Zahlungseingänge automatisch berücksichtigt werden, richtet sich nach dem beauftragten Umfang und den gesetzlichen Verfahrensschritten. Einzelne Zahlungsempfänger oder Plattformen müssen Sie gegebenenfalls selbst informieren.

VerpflichtungFristKonsequenz bei Verstoß
Datenbereitstellung der alten BankNach Ermächtigung und gesetzlicher FristNach ZKG und Pflichtverletzung prüfen
Information an Zahler/EmpfängerNach Datenempfang und gesetzlicher FristNach ZKG und Pflichtverletzung prüfen
EntgelteNach ZKG und beauftragtem Verfahren prüfenAnsprüche nach ZKG und Pflichtverletzung prüfen
Informationen zu Zahlungseingängen und LastschriftenRückblick auf die gesetzlich erfasste Periode; eine automatische Weiterleitung alter Eingänge sollte nicht vorausgesetzt werdenVerfahren und Ansprüche nach ZKG prüfen
Pflichten der Banken beim Kontowechsel (§22 ZKG)

Was Sie selbst tun müssen — und was nicht

Was im beauftragten gesetzlichen Verfahren berücksichtigt werden kann: ausgewählte Lastschriften, Daueraufträge und wiederkehrende Zahlungseingänge. Umfang, beteiligte Zahlungsempfänger und erforderliche eigene Meldungen richten sich nach Vollmacht und Verfahrensschritten.

Was Sie selbst machen sollten: einmalige oder seltene Zahlungs­quellen (Honorar­empfänger, gelegentliche Erstatter) manuell informieren — die Bank kennt sie nicht. Außerdem: PayPal, Amazon, eBay und ähnliche Plattformen müssen Sie selbst aktualisieren, wenn Sie dort Lastschrift­mandat oder Auszahlung hinterlegt haben.

Wenn doch etwas schiefläuft

Bei nicht berücksichtigten Aufträgen oder fehlgeschlagenen Lastschriften prüfen Sie zunächst die Vollmacht, das Verfahren und die beteiligten Zahlungsdienstleister. Mögliche Ansprüche richten sich nach dem ZKG und dem Einzelfall; wenden Sie sich an den zuständigen Vertragspartner. Bei Verzug oder Schaden: Beschwerde bei der BaFin und ggf. zivilrechtliche Schadens­ersatz­forderung.

Häufige Fehlerquelle: Lohn­zahlung des Arbeit­gebers. Trotz Bank-Information aktualisiert die Personal­abteilung die IBAN manchmal nicht rechtzeitig. Lösung: Beim Arbeitgeber zusätzlich aktiv die neue IBAN melden (kein Verlassen auf die Bank-Info-Mail allein).

Zusammenfassung

  • Die Kontowechselhilfe richtet sich nach dem ZKG-Verfahren, einer Bevollmächtigung, teilnehmenden Zahlungsdienstleistern und den jeweiligen Fristen.
  • Die neue Bank berücksichtigt im beauftragten ZKG-Verfahren die gesetzlich erfassten Informationen und Aufträge; Umfang und eigene Meldungen richten sich nach Vollmacht und Verfahrensschritten.
  • Informationen zu Zahlungseingängen und Lastschriften können im gesetzlichen Rückblickzeitraum bereitgestellt werden; eine automatische Weiterleitung nach Kontoschließung wird nicht zugesagt.

Häufig gestellte Fragen

Kostet die Kontowechselhilfe etwas?
Entgelte und eine mögliche Erstattung richten sich nach dem ZKG, dem beauftragten Verfahren und den Bedingungen der beteiligten Zahlungsdienstleister. Prüfen Sie die konkrete Abrechnung und nutzen Sie bei Bedarf den zuständigen Beschwerdeweg.
Wie lange läuft die Weiterleitung von Eingängen auf die alte IBAN?
Das ZKG sieht für die bereitzustellenden Informationen zu Zahlungseingängen und Lastschriften eine gesetzlich definierte Rückblickperiode vor. Das ist keine pauschale Zusage einer 13-monatigen Weiterleitung; klären Sie den konkreten Auftrag und aktualisieren Sie Zahlungspartner selbst.
Funktioniert das auch bei Auslands­konten?
Das deutsche Verfahren hat einen bestimmten persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich. Für einen grenzüberschreitenden Wechsel kann §27 ZKG beziehungsweise das Verfahren des anderen Staates relevant sein; klären Sie Umfang und beteiligte Zahlungsdienstleister, statt eine automatische Übertragung vorauszusetzen.
Wann kann ich das alte Konto schließen?
Schließen Sie das alte Konto erst, wenn offene Zahlungen, Rückgaben und die vereinbarten Schritte der Kontowechselhilfe geklärt sind. Folgen für alte Zahlungseingänge richten sich nach dem beauftragten Verfahren und den Bedingungen der beteiligten Banken; eine automatische Weiterleitung sollte nicht vorausgesetzt werden.

Quellen

Im Glossar

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