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Gesetzlich verankerte Hilfestellung der neuen Bank beim Wechsel des Girokontos — pflichtig für alle deutschen Banken.
Nach §§ 20–24 Zahlungskontengesetz (ZKG, Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU) müssen Banken auf Kundenwunsch Daueraufträge, Lastschriften und die Kommunikation mit Arbeitgebern und Abo-Anbietern übernehmen. Die Umstellung ist gebührenfrei und muss innerhalb klar definierter Fristen erfolgen. Kommen der Bank Fehler zu, haftet sie gegenüber dem Kunden.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum mit 36 teilnehmenden Staaten und standardisierten Verfahren für Überweisungen und Lastschriften.
Weigerung eines Unternehmens, eine IBAN aus einem anderen SEPA-Land zu akzeptieren — verboten nach EU-Verordnung 260/2012 Artikel 9.
Alle 30 Begriffe im vollständigen Glossar.