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Weigerung eines Unternehmens, eine IBAN aus einem anderen SEPA-Land zu akzeptieren — verboten nach EU-Verordnung 260/2012 Artikel 9.
Arbeitgeber, Versicherer, Vermieter oder Abo-Anbieter dürfen keine IBAN ablehnen, weil sie nicht aus dem eigenen Land stammt. Ein deutscher Arbeitgeber muss Lohn auf eine französische IBAN zahlen, ein deutscher Energieversorger muss Lastschriften von einer spanischen IBAN akzeptieren. Verstöße können bei der BaFin oder bei accounts.iban-finanztip.de dokumentiert werden. 2021 wurde die Regel durch die SEPA-Scheme-Rulebooks des EPC verstärkt.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum mit 36 teilnehmenden Staaten und standardisierten Verfahren für Überweisungen und Lastschriften.
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine länderübergreifend einheitliche Kontonummer nach ISO 13616 — in Deutschland 22 Zeichen lang.
Alle 30 Begriffe im vollständigen Glossar.