E-Geld-Institut
Zuletzt überprüft:
Lizenztyp für Anbieter elektronischen Geldes (Wallets, Prepaid-Karten) — keine Bank, aber BaFin-reguliert nach ZAG.
E-Geld-Institute geben elektronisches Geld aus — etwa Guthaben in Wallets oder auf Prepaid-Produkten. Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach dem einschlägigen Aufsichtsrecht und unterliegen besonderen Regeln zur Sicherung von Kundengeldern. Ob zusätzlich eine Banklizenz, Einlagenschutz oder andere Schutzregel greift, hängt von der konkreten Rechtseinheit und dem Produkt ab.
Verwandte Begriffe
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht — die deutsche Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Wertpapierhandel.
PSD2
Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2): regulatorisches Fundament von Open Banking, starker Kundenauthentifizierung (SCA) und Drittanbieter-Zugang.
Zahlungsdienstleister (PSP)
Anbieter von Zahlungsdiensten, etwa Banken, Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute; maßgeblich ist die konkrete Zulassung.
In diesen Ratgebern erwähnt
Alle 69 geprüften Begriffe im vollständigen Glossar.