E-Geld-Institut

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Lizenz­typ für Anbieter elektronischen Geldes (Wallets, Prepaid-Karten) — keine Bank, aber BaFin-reguliert nach ZAG.

E-Geld-Institute geben elektronisches Geld aus — etwa Guthaben in Wallets oder auf Prepaid-Produkten. Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach dem einschlägigen Aufsichtsrecht und unterliegen besonderen Regeln zur Sicherung von Kundengeldern. Ob zusätzlich eine Banklizenz, Einlagenschutz oder andere Schutzregel greift, hängt von der konkreten Rechtseinheit und dem Produkt ab.

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