Zahlungsdienstleister (PSP)

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Anbieter von Zahlungsdiensten, etwa Banken, Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute; maßgeblich ist die konkrete Zulassung.

Nach §1 Zahlungs­dienste­aufsichts­gesetz (ZAG) erbringen Zahlungsdienstleister gewerbsmäßig Zahlungsdienste. PSP ist ein Oberbegriff: Darunter fallen je nach Rechtseinheit Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und auch Kreditinstitute mit entsprechender Erlaubnis. Beispiele wie Klarna oder Adyen müssen anhand der konkreten Gesellschaft und Lizenz eingeordnet werden. Aufsicht, Sicherung und getrennte Verwahrung hängen von Rechtseinheit, Konto- oder Wallet-Produkt und anwendbarem Regelwerk ab.

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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