SEPA-Lastschrift-Mandat
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Schriftliche Einwilligung des Zahlers, dem Zahlungsempfänger Lastschriften zu erlauben — die rechtliche Grundlage jeder SEPA-Lastschrift.
Das SEPA-Lastschrift-Mandat ist der Auftrag, mit dem der Zahler einem Zahlungsempfänger erlaubt, Beträge per Lastschrift einzuziehen. Pflichtbestandteile: Name und IBAN des Zahlers, Name und Creditor-ID des Empfängers, eindeutige Mandatsreferenz, Datum, Unterschrift. Mandate können einmalig oder wiederkehrend sein. Bei SEPA-Core-Lastschrift hat der Zahler 8 Wochen Widerrufsrecht (bei nicht autorisierten Einzügen sogar 13 Monate). SEPA-B2B-Mandate sind bindender — kein Widerrufsrecht innerhalb des B2B-Verfahrens.
Quellen
Verwandte Begriffe
SEPA-Lastschrift (SDD)
SDD (SEPA Direct Debit) ist das einheitliche Lastschriftverfahren: der Zahlungsempfänger zieht auf Basis eines Mandats Beträge vom Konto des Zahlers ein.
Creditor-ID (Gläubiger-ID)
Eindeutiger Identifier des Lastschriftempfängers — in Deutschland 18-stellig, von der Bundesbank vergeben.
Mandatsreferenz
Eindeutige Kennung eines SEPA-Lastschriftmandats, vom Zahlungsempfänger vergeben, bis zu 35 Zeichen.
SEPA
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum mit 36 teilnehmenden Staaten und standardisierten Verfahren für Überweisungen und Lastschriften.
In diesen Ratgebern erwähnt
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