Creditor-ID (Gläubiger-ID)
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Eindeutiger Identifier des Lastschriftempfängers — in Deutschland 18-stellig, von der Bundesbank vergeben.
Die Gläubiger-ID (oder Creditor Identifier, CI) beginnt in Deutschland mit „DE“ plus 2-stelliger Prüfziffer plus 3-stelliger Geschäftsbereichskennung plus 11-stelliger Identifikationsnummer. Sie wird von der Deutschen Bundesbank kostenlos vergeben. Nur Gläubiger mit CI dürfen SDD-Lastschriften einziehen.
Wie ist die deutsche Gläubiger-ID aufgebaut?
Die deutsche Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier, CI) ist immer 18 Zeichen lang und folgt einem festen Aufbau. Die ersten beiden Zeichen sind der Ländercode „DE". Es folgen zwei Prüfziffern, die nach dem Modulo-97-Verfahren (ISO 7064) berechnet werden und die gesamte Kennung gegen Tippfehler absichern. Danach kommt eine dreistellige Geschäftsbereichskennung, die der Gläubiger frei wählen und für verschiedene Abrechnungsbereiche unterschiedlich belegen kann; standardmäßig lautet sie „ZZZ". Den Abschluss bildet ein elfstelliges nationales Identifikationsmerkmal, das die Bundesbank vergibt und das den Gläubiger eindeutig kennzeichnet. Ein Beispiel für den formalen Aufbau ist DE98ZZZ09999999999. Für die Gültigkeitsprüfung wird die Geschäftsbereichskennung ignoriert — sie ist nicht Teil des eindeutigen Identifikationsmerkmals. Der Gläubiger kann also unter derselben Grundnummer beliebig viele Geschäftsbereiche führen, ohne eine neue ID beantragen zu müssen.
Wo beantrage ich eine Gläubiger-ID?
In Deutschland vergibt ausschließlich die Deutsche Bundesbank die Gläubiger-Identifikationsnummer, und zwar kostenlos. Der Antrag erfolgt online über ein Formular auf der Website der Bundesbank; ein Papierantrag ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die am SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsempfänger teilnehmen möchten. Nach Prüfung der Angaben stellt die Bundesbank die ID in der Regel innerhalb weniger Tage bereit; sie wird per E-Mail oder im Online-Verfahren mitgeteilt. Wichtig ist, dass die Gläubiger-ID unabhängig von der kontoführenden Bank vergeben wird — sie bleibt auch bei einem Bankwechsel unverändert. Ein Unternehmen benötigt die ID, bevor es die erste Lastschrift einziehen kann, denn ohne gültige Gläubiger-ID lehnt die Bank den Einzug ab. Die ID sollte daher rechtzeitig vor dem geplanten Start des Lastschriftverfahrens beantragt werden.
Brauche ich für jedes Konto eine eigene Gläubiger-ID?
Nein. Die Gläubiger-ID wird pro Gläubiger vergeben, nicht pro Bankkonto. Ein Unternehmen benötigt also nur eine einzige Gläubiger-Identifikationsnummer, auch wenn es mehrere Geschäftskonten bei verschiedenen Banken führt oder Lastschriften über wechselnde Konten einzieht. Diese Trennung von Gläubiger und Konto ist ein zentraler Vorteil des SEPA-Verfahrens: Der Gläubiger bleibt für den Zahler über die ID eindeutig identifizierbar, unabhängig davon, welches Konto im Hintergrund genutzt wird. Möchte ein Unternehmen verschiedene Abrechnungsbereiche voneinander trennen — etwa Mitgliedsbeiträge und Spenden —, nutzt es dafür nicht mehrere IDs, sondern die dreistellige Geschäftsbereichskennung innerhalb derselben Gläubiger-ID. Nur wenn rechtlich eigenständige Einheiten Lastschriften einziehen, etwa einzelne Tochtergesellschaften eines Konzerns, benötigt jede dieser Einheiten eine eigene Gläubiger-ID. Für die meisten Vereine, Selbstständigen und Unternehmen genügt somit eine einzige ID über alle Konten hinweg.
Wie hängen Gläubiger-ID und Lastschriftmandat zusammen?
Die Gläubiger-ID und das Lastschriftmandat sind untrennbar miteinander verbunden. Das Mandat ist die Erlaubnis des Zahlers, dass ein bestimmter Gläubiger Beträge von seinem Konto einziehen darf. Damit dieser Gläubiger eindeutig benannt ist, muss jedes Mandat seine Gläubiger-Identifikationsnummer enthalten — zusammen mit der Mandatsreferenz, die das einzelne Mandat innerhalb der Gläubiger-ID identifiziert. Beide Angaben erscheinen auf dem Mandatsformular, auf jeder Vorabankündigung und in jeder Lastschriftdatei (pain.008). Der Zahler kann anhand der Gläubiger-ID auf seinem Kontoauszug nachvollziehen, wer die Abbuchung veranlasst hat, und die Zahlung eindeutig zuordnen. Ändert sich die Gläubiger-ID — etwa nach einer Umfirmierung oder Fusion —, müssen die betroffenen Mandate angepasst und die Zahler darüber informiert werden. Ein Mandat ohne gültige Gläubiger-ID ist unwirksam, und der zugehörige Lastschrifteinzug wird von der Bank abgelehnt. Eine Mandatsvorlage erstellt der Generator auf dieser Seite.
Quellen
Verwandte Begriffe
SEPA-Lastschrift (SDD)
SDD (SEPA Direct Debit) ist das einheitliche Lastschriftverfahren: der Zahlungsempfänger zieht auf Basis eines Mandats Beträge vom Konto des Zahlers ein.
Mandatsreferenz
Eindeutige Kennung eines SEPA-Lastschriftmandats, vom Zahlungsempfänger vergeben, bis zu 35 Zeichen.
Deutsche Bundesbank
Nationale Zentralbank Deutschlands, Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), Betreiber des BLZ-Verzeichnisses.
In diesen Ratgebern erwähnt
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Gläubiger-ID?
Wie lange dauert die Vergabe der Gläubiger-ID?
Ändert sich die Gläubiger-ID bei einem Bankwechsel?
Woran erkenne ich die Gläubiger-ID auf meinem Kontoauszug?
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