Mandatsreferenz

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Eindeutige Kennung eines SEPA-Lastschriftmandats, vom Zahlungsempfänger vergeben, bis zu 35 Zeichen.

Die Mandatsreferenz identifiziert ein konkretes Lastschriftmandat innerhalb der Creditor-ID eines Unternehmens. Sie muss über alle Einzüge hinweg gleich bleiben. Eine Änderung (z. B. nach Bankwechsel) erfordert ein neues Mandat oder eine Änderungsmitteilung nach SDD-Rulebook.

Wie lang darf eine Mandatsreferenz sein?

Die Mandatsreferenz darf maximal 35 Zeichen lang sein. Diese Obergrenze ist im SEPA-Regelwerk (SDD Rulebook) des European Payments Council festgelegt und gilt einheitlich im gesamten SEPA-Raum. Kürzere Referenzen sind zulässig; eine Mindestlänge gibt es nicht, sie muss aber mindestens ein Zeichen enthalten. In der Praxis nutzen viele Gläubiger die verfügbaren Stellen, um mehrere Informationen zu kombinieren, etwa Kundennummer, Vertragsnummer und ein Kürzel für den Abrechnungsbereich. Wichtig ist, dass führende und eingebettete Leerzeichen für die Eindeutigkeit heikel sein können und von manchen Systemen entfernt werden — die Referenz sollte daher keine reinen Leerzeichen zur Unterscheidung nutzen. Die Länge von 35 Zeichen entspricht dem Feld „Mandate Identification" in der Lastschriftdatei pain.008 nach ISO 20022. Wird die Referenz länger gewählt, weist die Bank die Datei ab oder schneidet das Feld ab, was zu Zuordnungsfehlern führt.

Welche Zeichen sind in der Mandatsreferenz erlaubt?

Für die Mandatsreferenz ist im SEPA-Verfahren nur ein eingeschränkter Zeichensatz zulässig, der sogenannte SEPA-Basiszeichensatz. Erlaubt sind die Großbuchstaben A bis Z, die Kleinbuchstaben a bis z, die Ziffern 0 bis 9 sowie eine begrenzte Auswahl an Sonderzeichen: unter anderem Leerzeichen, Schrägstrich, Bindestrich, Punkt, Komma, Doppelpunkt, Pluszeichen, Fragezeichen, Klammern und das Apostroph. Nicht erlaubt sind deutsche Umlaute (ä, ö, ü), das ß sowie viele andere Sonderzeichen. Verwendet ein Gläubiger unzulässige Zeichen, weist die Bank die Lastschriftdatei zurück. Wer Umlaute vermeiden muss, ersetzt sie üblicherweise durch ae, oe, ue und ss. Aus Gründen der Kompatibilität beschränken sich viele Unternehmen bewusst auf Großbuchstaben, Ziffern und Bindestriche, weil damit Probleme mit unterschiedlicher Groß- und Kleinschreibung in verschiedenen Bankensystemen ausgeschlossen sind. Der zulässige Zeichensatz gilt gleichermaßen für die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID.

Muss die Mandatsreferenz eindeutig sein?

Ja. Die Mandatsreferenz muss zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer ein Mandat eindeutig kennzeichnen. Das bedeutet: Innerhalb derselben Gläubiger-ID darf keine Referenz zweimal für unterschiedliche Mandate vergeben werden. Die Kombination aus Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ist der Schlüssel, über den Banken und Zahlungssysteme ein Mandat über seine gesamte Laufzeit identifizieren. Verschiedene Gläubiger dürfen dieselbe Referenz durchaus verwenden, weil ihre Gläubiger-IDs sich unterscheiden — die Eindeutigkeit gilt nur je Gläubiger. Für den einzelnen Zahler kann derselbe Gläubiger mehrere Mandate mit unterschiedlichen Referenzen führen, etwa für verschiedene Verträge. Wird ein Mandat beendet, sollte die zugehörige Referenz nicht sofort für ein neues Mandat wiederverwendet werden, um Verwechslungen bei verspäteten Rückläufern zu vermeiden. Bleibt die Referenz über alle Einzüge eines Mandats hinweg konstant, ordnen die Systeme jede Abbuchung zuverlässig dem richtigen Mandat zu.

Wie vergibt man Mandatsreferenzen sinnvoll (Vergabeschema)?

Ein durchdachtes Vergabeschema erleichtert die Zuordnung und vermeidet Dubletten. In der Praxis leiten viele Gläubiger die Mandatsreferenz aus vorhandenen, ohnehin eindeutigen Stammdaten ab — am häufigsten aus der Kundennummer. Ein einfaches Schema lautet etwa „KUNDE-" plus Kundennummer plus laufender Vertragszähler, also zum Beispiel KUNDE-004711-01. Alternativ werden Vertrags- oder Rechnungsnummern verwendet, sofern sie je Gläubiger eindeutig sind. Wichtig ist, dass das Schema deterministisch ist, damit dieselbe Referenz bei jedem Einzug automatisch erzeugt werden kann und über die gesamte Mandatslaufzeit stabil bleibt. Zufällig erzeugte oder fortlaufende Nummern sind ebenfalls möglich, müssen dann aber dauerhaft gespeichert werden, um sie jedem Zahler zuordnen zu können. Der SEPA-Lastschriftmandat-Generator auf dieser Seite erstellt Mandate mit passender Referenz. Von Referenzen, die personenbezogene Daten wie Namen oder Geburtsdaten im Klartext enthalten, wird aus Datenschutzgründen abgeraten.

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

Häufig gestellte Fragen

Wo muss die Mandatsreferenz angegeben werden?
Die Mandatsreferenz muss auf dem Mandatsformular selbst und auf jeder Vorabankündigung des Einzugs stehen, damit der Zahler die Abbuchung zuordnen kann. Außerdem wird sie in jeder Lastschriftdatei (pain.008) und auf dem Kontoauszug des Zahlers ausgewiesen, dort meist zusammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer.
Darf ich eine Mandatsreferenz nachträglich ändern?
Grundsätzlich sollte die Referenz über die gesamte Laufzeit eines Mandats unverändert bleiben, da sie das Mandat eindeutig identifiziert. Ist eine Änderung unvermeidbar, muss der Gläubiger dies im Datensatz des nächsten Einzugs als Mandatsänderung kennzeichnen und den Zahler informieren. Andernfalls kann die Lastschrift als nicht autorisiert gelten.
Was passiert bei einer doppelten Mandatsreferenz?
Vergibt ein Gläubiger dieselbe Referenz für zwei verschiedene Mandate, entsteht eine Kollision: Die Systeme können die Einzüge nicht mehr eindeutig zuordnen. Das kann zu falschen Rückgaben, doppelten Buchungen oder abgewiesenen Lastschriften führen. Innerhalb einer Gläubiger-ID muss jede Mandatsreferenz deshalb genau ein Mandat kennzeichnen.
Wer vergibt die Mandatsreferenz?
Die Mandatsreferenz vergibt der Zahlungsempfänger (Gläubiger), nicht die Bank und nicht der Zahler. Er wählt sie nach einem eigenen Schema, muss dabei aber den zulässigen Zeichensatz, die Höchstlänge von 35 Zeichen und die Eindeutigkeit je Gläubiger-ID einhalten. Häufig wird sie automatisch aus der Kundennummer erzeugt.

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