DSGVO-konform

SEPA-Recall

Zuletzt überprüft:

Verfahren zum Rückruf einer bereits ausgeführten SEPA-Überweisung — funktioniert nur mit Zustimmung des Empfängers.

Der SEPA-Recall ist im EPC-Rulebook für SEPA-Überweisungen (SCT) und SEPA-Echtzeit­überweisungen (SCT Inst) geregelt. Bei einer fehl­geleiteten Überweisung sendet die Hausbank des Zahlers eine camt.056-Nachricht an die Empfänger­bank, die diese an den Empfänger weiterleitet. Der Empfänger hat 10 Geschäftstage (SCT) bzw. wenige Stunden (SCT Inst) Zeit zu antworten. Stimmt er zu, wird der Betrag per camt.029 zurück­gebucht. Lehnt er ab oder reagiert nicht: Recall scheitert, Zivil­rechtsweg über §812 BGB. Recall-Gebühr typisch 5–25 €, trägt der Auslöser.

Quellen

Verwandte Begriffe

In diesen Ratgebern erwähnt

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