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IBAN vs. BIC/SWIFT: Wann brauchen Sie was?

3 Min. Lesezeit

Die Faustregel

  • Euro + SEPA-Raum → IBAN genügt.
  • Euro + Nicht-SEPA → IBAN + BIC nötig.
  • Fremdwährung (auch innerhalb SEPA) → IBAN + BIC nötig.
  • USA (Wire Transfer in USD) → BIC + Routing Number (ABA/Fedwire).
  • UK in GBP → IBAN + BIC oder Sort Code + Account Number.

Warum der BIC im SEPA-Raum verschwand

EU-Verordnung 260/2012 verpflichtete Banken ab Februar 2014 dazu, Inlandsüberweisungen nur mit IBAN abzuwickeln, ab Februar 2016 auch grenzüberschreitende Euro-Überweisungen. Der BIC liegt seither bei den Zahlungssystemen intern in einer IBAN→BIC-Mapping-Tabelle („IBAN-only“-Prinzip).

Was auf Rechnungen stehen sollte

Eine deutsche B2C-Rechnung braucht rechtlich nur Name und IBAN des Empfängers (§ 14 UStG). Ein BIC-Eintrag ist nicht verpflichtend, aber üblich und schadet nicht.

B2B-Rechnungen mit grenzüberschreitendem Bezug sollten BIC und IBAN angeben, um Rückfragen des Buchhaltungssystems zu vermeiden.

Zusammenfassung

  • Euro + SEPA-Raum: IBAN genügt, BIC ist optional.
  • Fremdwährung oder Nicht-SEPA-Zahlung: BIC ist weiterhin erforderlich.
  • BIC und SWIFT-Code sind identisch — nur unterschiedliche Bezeichnungen für den ISO-9362-Code.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich den BIC auf der Rechnung angeben?
Nein, rechtlich nicht. § 14 UStG verlangt nur eine nachvollziehbare Bankverbindung. Üblich und kundenfreundlich ist die Angabe beider.
Ist BIC gleich SWIFT-Code?
Ja. BIC und SWIFT-Code sind identisch; es handelt sich um denselben Code in unterschiedlicher Benennung.
Was ist ein IBAN-only-Land?
Ein Land, in dem Banken für SEPA-Zahlungen keinen BIC mehr vom Kunden anfordern dürfen. Das sind faktisch alle SEPA-Euro-Länder seit Februar 2016.

Im Glossar

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