IBAN vs. BIC/SWIFT: Wann brauchen Sie was?
Die Faustregel
- Euro + SEPA-Raum → IBAN genügt.
- Euro + außerhalb des SEPA-Raums → IBAN und die von der Empfängerbank verlangten Routing-Daten; der BIC kann erforderlich sein.
- Fremdwährung → IBAN und die von der Empfängerbank verlangten Routing-Daten; häufig gehört der BIC dazu.
- USA (Wire Transfer in USD) → die Routing-Daten der Empfängerbank, häufig BIC und ABA/Fedwire.
- UK in GBP → die von der Bank verlangten UK- oder internationalen Routing-Daten; der Zahlungsweg entscheidet.
Warum der BIC im SEPA-Raum verschwand
Die EU-Verordnung 260/2012 regelt im betroffenen Anwendungsbereich die Kontokennung für Euro-Überweisungen und Lastschriften. Im heutigen SEPA-Verfahren wird der BIC zwischen Zahlungsdienstleistern regelmäßig ausgetauscht oder abgeleitet; bei SEPA-Ländern außerhalb des EWR kann die Empfängerbank zusätzliche Routing-Daten verlangen.
Was auf Rechnungen stehen sollte
Für eine deutsche Rechnung nennt § 14 UStG die erforderlichen Rechnungsangaben; eine zusätzliche BIC-Angabe ist für eine deutsche oder EU-/EWR-SEPA-Euro-Zahlung grundsätzlich nicht nötig. Prüfen Sie bei SEPA-Ländern außerhalb des EWR, internationalen oder bankabhängigen Zahlungswegen die Angaben des Zahlungsempfängers.
Bei internationalen B2B-Zahlungen sollten Sie die von der Empfängerbank verlangten Routing-Daten angeben; das kann neben der IBAN auch ein BIC sein.
Zusammenfassung
- Euro + SEPA-Raum: Für Kundinnen und Kunden genügt grundsätzlich die IBAN.
- SEPA-Land außerhalb des EWR, Fremdwährung oder Nicht-SEPA-Zahlung: Die Empfängerbank kann zusätzliche Routing-Daten verlangen, häufig den BIC.
- BIC und SWIFT-Code sind identisch — nur unterschiedliche Bezeichnungen für den ISO-9362-Code.