Kostenloser IBAN-Rechner · Daten bleiben im Browser

Zahlungskonto

Zuletzt überprüft:

Rechtsbegriff für ein Konto, das dem Zahlungsverkehr dient — meist ein Girokonto.

Die Definition ergibt sich aus § 1 Absatz 17 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz). Zahlungskonten fallen unter § 675c BGB und die Regelungen zu SEPA, Kontowechselhilfe und Entgelt-Informationen. Tagesgeld- und Sparkonten sind nicht automatisch Zahlungskonten.

Verwandte Begriffe

Alle 69 Begriffe im vollständigen Glossar.