Verification of Payee (VoP)

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Für die von EU-Verordnung 2024/886 erfassten Zahlungsdienstleister gelten je nach Staat und Leistung Fristen für den Empfängerabgleich: Der Zahlungsdienstleister prüft vor der Freigabe, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.

VoP ist Teil der Instant Payments Regulation (EU 2024/886). Der Zahlungsdienstleister vergleicht — im jeweiligen Anwendungsbereich und ab der geltenden Frist — den angegebenen Namen mit der IBAN und meldet etwa „Match“, „Close Match“ oder „No Match“. Ob eine Zahlung trotz Warnung freigegeben werden kann und welche Haftungsfolgen gelten, hängt vom Zahlungsdienstleister und den anwendbaren Regeln ab. VoP ergänzt die IBAN-Prüfung, ersetzt aber weder die Prüfung des Zahlungsempfängers noch den Schutz vor Konto- oder Zahlungsbetrug.

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