Verification of Payee (VoP)
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Seit 9. Oktober 2025 im Euroraum verpflichtender Empfängerabgleich: Die Bank prüft vor der Überweisungsfreigabe, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.
VoP ist Teil der Instant Payments Regulation (EU 2024/886). Gibt der Zahler einen Namen an, der nicht exakt zur IBAN gehört, zeigt die Bank eine Warnung („Match“, „Close Match“ oder „No Match“). Der Zahler kann die Überweisung trotzdem freigeben, trägt dann aber das Risiko. VoP schließt eine langjährige Sicherheitslücke: bisher wurden Überweisungen ausschließlich nach IBAN abgewickelt, der Empfängername wurde nicht geprüft.
Verwandte Begriffe
SEPA Instant (SCT Inst)
SEPA-Echtzeitüberweisung: Euro-Transfers innerhalb von 10 Sekunden, 24/7/365; die konkrete Betragshöhe richtet sich nach Bank- und Kundenlimit.
SEPA
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum mit 41 teilnehmenden Ländern und Gebieten sowie standardisierten Verfahren für Überweisungen und Lastschriften.
IBAN
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine länderübergreifend einheitliche Kontonummer nach ISO 13616 — in Deutschland 22 Zeichen lang.
In diesen Ratgebern erwähnt
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