Verification of Payee (VoP)

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Seit 9. Oktober 2025 im Euroraum verpflichtender Empfängerabgleich: Die Bank prüft vor der Überweisungsfreigabe, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.

VoP ist Teil der Instant Payments Regulation (EU 2024/886). Gibt der Zahler einen Namen an, der nicht exakt zur IBAN gehört, zeigt die Bank eine Warnung („Match“, „Close Match“ oder „No Match“). Der Zahler kann die Überweisung trotzdem freigeben, trägt dann aber das Risiko. VoP schließt eine langjährige Sicherheitslücke: bisher wurden Überweisungen ausschließlich nach IBAN abgewickelt, der Empfängername wurde nicht geprüft.

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