Verification of Payee (VoP)
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Für die von EU-Verordnung 2024/886 erfassten Zahlungsdienstleister gelten je nach Staat und Leistung Fristen für den Empfängerabgleich: Der Zahlungsdienstleister prüft vor der Freigabe, ob der eingegebene Name zur IBAN passt.
VoP ist Teil der Instant Payments Regulation (EU 2024/886). Der Zahlungsdienstleister vergleicht — im jeweiligen Anwendungsbereich und ab der geltenden Frist — den angegebenen Namen mit der IBAN und meldet etwa „Match“, „Close Match“ oder „No Match“. Ob eine Zahlung trotz Warnung freigegeben werden kann und welche Haftungsfolgen gelten, hängt vom Zahlungsdienstleister und den anwendbaren Regeln ab. VoP ergänzt die IBAN-Prüfung, ersetzt aber weder die Prüfung des Zahlungsempfängers noch den Schutz vor Konto- oder Zahlungsbetrug.
Verwandte Begriffe
SEPA Instant (SCT Inst)
SEPA-Echtzeitüberweisung: Euro-Transfers innerhalb von 10 Sekunden, 24/7/365; die konkrete Betragshöhe richtet sich nach Bank- und Kundenlimit.
SEPA
SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsraum mit 41 teilnehmenden Ländern und Gebieten sowie standardisierten Verfahren für Überweisungen und Lastschriften.
IBAN
Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine länderübergreifend einheitliche Kontonummer nach ISO 13616 — in Deutschland 22 Zeichen lang.
In diesen Ratgebern erwähnt
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